Abgrenzung Nebenklage und Adhäsionsverfahren?

Die Nebenklage und das Adhäsionsverfahren stellen zwei verschiedene Möglichkeiten zur Teilnahme an einem Strafprozess dar, die sich gegenseitig jedoch keineswegs ausschließen.

 

Resultat einer Straftat sind regelmäßig nicht nur die strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche des Verletzten gegenüber dem Schädiger. Der Verletzte kann gegenüber dem Schädiger im Zuge eines Adhäsionsverfahren vermögensrechliche Ansprüche geltend machen. Dazu gehören insbesondere Schadensersatzansprüche bei materiellen sowie Schmerzensgeld immateriellen Schäden.

 

Das Adhäsionsverfahren stellt eine Durchbrechung der Trennung der verschiedenen Rechtsgebiete wie zum Beispiel Zivil- und Strafrecht dar, da der Verletzte einen zivilrechtlichen Anspruch gemäß den Vorschriften der §§ 403 ff. StPO statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend machen kann, sofern dieser noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht worden ist. Dieses Recht steht nicht nur dem Verletzten selber, sondern auch dem Erben des Verletzten zu.

Für das Adhäsionsverfahren spricht, dass es in der Regel kostengünstiger ist und auch     die Erfolgschancen höher stehen als auf zivilrechtlichem Wege.

 

Für die Adhäsionsklage bedarf es dabei nicht des Anschlusses als Nebenkläger. Jedoch ist dies IN DER REGEL empfehlenswert, da der Nebenkläger über wesentlich weitreichendere Rechte verfügt.

 

Lassen Sie sich hierzu gerne umfassend von mir beraten.