Auf welche Höhe beläuft sich die Opferentschädigung?

Geprüft wird die Höhe der Opferentschädigung durch die jeweils zuständigen Ämter.

Je nach Einzelfall kommen folgende Opferentschädigungen in Betracht:

  • Ersatz der Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten
  • Entschädigungszahlung der schädigungsbedingten Erwerbslosigkeit
  • Lebensrente im Hinblick auf die erlittenen Schäden

Schmerzensgeld oder ein Vermögensersatz sind im Rahmen der Opferentschädigung durch das OEG nicht möglich.