Üblicherweise ist es so, dass man als Opfer einer Straftat lediglich als Zeuge in seiner eigenen Gerichtsverhandlung auftritt und somit nur eine passive Rolle innehat.
Das Strafverfolgungsmonopol liegt nämlich beim Staat. Das bedeutet, dass die Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat, welcher durch die Staatsanwaltschaft vertreten wird, obliegt, und nicht dem Verletzten selbst.
Durch die sog. Nebenklage hat jedoch der Verletzte die Möglichkeit, neben der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger aufzutreten und auf diese Weise durch eine aktive Beteiligung seinen Interessen und Belangen im Strafverfahren Geltung zu verschaffen.
Zu beachten ist dabei aber, dass der Nebenkläger nicht von sich aus ein Verfahren in Gang setzen kann, sondern sich lediglich einem bereits von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Verfahren anschließen kann.
Nichtsdestotrotz kann der Nebenkläger durch die Nebenklage seine in der Strafprozessordnung ausdrücklich aufgeführten Rechte unabhängig von der Staatsanwaltschaft ausüben. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf die ständige Anwesenheit in der Hauptverhandlung sowie das Recht, Zeugen und den Angeklagten zu befragen.
Die Nebenklage ist damit neben dem sog. Adhäsionsverfahren eines der zentralen Instrumente, um den Schutz und insbesondere die Beteiligung von Opfern im Strafprozess zu gewährleisten.
Ihre gesetzliche Grundlage findet die Nebenklage im fünften Buch der Strafprozessordnung (StPO)in den Vorschriften §§ 395 – 402 StPO :
- § 395 StPO Befugnis zur Nebenklage
- § 396 StPO Anschlusserklärung
- § 397 StPO Verfahrensrechte des Nebenklägers
- § 397a StPO Bestellung eines Beistands (Rechtsanwalt)
- § 398 StPO Anschluss im laufenden Verfahren
- § 399 StPO Vor Anschluss getroffene/gefällte Entscheidungen
- § 400 StPO Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers
- § 401 StPO Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger (Fristen)
- § 402 StPO Widerruf der Anschlusserklärung
Lassen Sie sich von all den Normen nicht einschüchtern/irritieren! Auf den folgenden Seiten werde ich auf die für Sie wichtigen Fragen eingehen und sie Ihnen (hoffentlich) verständlich beantworten.
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und wollen mehr als bloß Zeuge in Ihrem eigenen Verfahren sein? Wollen Sie sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen und auf diese Weise Ihre eigenen Rechte geltend machen? Gut möglich, dass eine Nebenklage in Ihrem konkreten Fall empfehlenswert ist. Als Strafverteidiger helfe ich Ihnen gerne weiter! Sie haben eine konkrete Frage zur Nebenklage? Vereinbaren Sie gleich einen Termin.