Im „normalen“ Strafverfahren hat das Opfer einer Straftat lediglich eine passive Rolle inne, nämlich die des Zeugen. Da aber genau jenes Opfer in der Regel besonders intensiv von der Tat betroffen ist, wird ihm diese Rolle keinesfalls gerecht.
Aus diesem Grund gibt es das Institut der Nebenklage, welches in erster Linie der Verbesserung der Rechte des geschädigten Opfers im Strafverfahren dient. Der Nebenkläger soll so die Möglichkeit erhalten, seinen Interessen auf Wiedergutmachung und Anerkennung seines Leids Geltung zu verschaffen. Hierzu wird dem Nebenkläger unter anderem das Recht eingeräumt, das Tatgeschehen aus seiner Sicht darzustellen und den Verfahrensbeteiligten seine individuellen Belastungen zu verdeutlichen. Der Nebenkläger soll dabei sowohl vor (ungerechtfertigten) Schuldzuweisungen als auch jeglichen Herabwürdigungen geschützt werden.
Einen weiteren wichtigen Aspekt stellt die private Kontrolle der Staatsanwaltschaft dar. Dem Nebenkläger werden von Gesetzes wegen verschiedene Rechte zugestanden. Daher dient die Nebenklage auch gleichzeitig der Kontrolle der staatsanwaltlichen Tätigkeit.
