Ratgeber Opferrechte

1. Nebenklage

 

 

 

 

 

 

 

 

 2. Adhäsionsverfahren

 

 

 3. Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Beim Opferentschädigungsgesetz von 1976 handelt es sich um ein Gesetz zur Entschädigung von Gewaltopfern, wenn geradewegs eine Entschädigung durch den Täter ausscheidet, da dieser entweder nicht festgestellt werden konnte oder vermögenstechnisch nicht zur Leistung von Schadenersatz fähig ist. Das Opferentschädigungsgesetz fungiert somit als staatliches Auffangnetz für Gewaltopfer.